Ist es notwendig persönliche Angaben wie vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in der sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (bzw. Impressum) preiszugeben? Die Antwort: In den meisten fällen – JA!
Gewerbliche Nutzung
Sobald Werbebanner, Affiliate Links oder gesponsorte Artikel beworben werden, kann eine gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung unterstellt werden. Alle Jimdo- oder Wix-Kunden mit kostenlosem Account sollten hier hellhörig werden: Selbst wenn Du dardurch kein Geld verdienst, sondern „nur“ Dein kostenloser Blog finanziert wird, kann das schon reichen.
Journalistisch-Redaktionelle Nutzung
Aber auch wenn keinerlei Werbung auf Deinem Blog zu finden ist, kann eine Impressumspflicht bestehen. Grund hierfür könnte sein, dass Du als Anbieter von „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ angesehen wirst.
Es gibt für die Impressumspflicht zwei rechtliche Grundlagen:
Was gehört ins Impressum?
Um den eigenen Blog vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen, solltest Du einen der renomierten Impressumsgeneratoren im Netz verwenden. Hier werden systematisch alle Angaben abgefragt, die in der Anbieterkennzeichung Deiner Webseite enthalten sein sollten.
Empfehlenswert:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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